Wiedereintritt / Übertritt (Konversion) in die katholische Kirche
Es kann sein, dass Menschen, die irgendwann aus der katholischen Kirche ausgetreten sind, oder Menschen, die einer nichtkatholischen Kirche angehört haben, ganz bewußt entscheiden, sich in der Gemeinde katholischer Christen zu beheimaten. Das macht einen Weg der Glaubenserneuerung nötig, zu dem auch formal rechtliche Schritte gehören.
In NRW muss der Austritt aus der Kirche persönlich beim Amtsgericht des Wohnortes oder vor einem Notar erklärt werden. Dies geht ganz schnell. Einige treten aus, weil sie die Kirchensteuer sparen wollen, andere, weil sie sich über den Pfarrer vor Ort, über den Papst oder „die Kirche“ allgemein ärgern.
Es ist auch möglich, (wieder) in die katholische Kirche einzutreten. Gründe dafür können sein, dass man merkt, der Austritt fühlt sich falsch an, man möchte heiraten oder die Gründe für den Austritt liegen nicht mehr vor. Wenn man in die Kirche wieder eintreten möchte, dann kann man sich an seine Kirchengemeinde wenden oder an die Gemeinde, zu der man Kontakt hat. Oder man kann sich an die FIDES in Wuppertal oder Düsseldorf wenden, um dort den Wiedereintritt vorzubereiten.
Zum Wiedereintritt gehört mindestens ein Gespräch mit einem Priester. In diesem Gespräch werden die Gründe für den Austritt und für den Wiedereintritt besprochen. Anschließend schickt der Priester das entsprechende Formular an die Stelle für das Kirchenrecht im Generalvikariat in Köln. Wenn von dort die Wiederaufnahme bestätigt wird, dann findet eine kleine liturgische Feier zur Wiederaufnahme statt. Sollte zur Aufnahme z.B. auch die Firmung gehören, dann ist eine Vorbereitung darauf angebracht. Ein solcher Weg wird bei uns individuell besprochen.
Gerne stehen die Seelsorger der Pfarrgemeinde dabei als Begleiter zur Verfügung.
Wenn Sie an einer Wiederaufnahme oder Konversion interessiert sind, dann wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro oder an einen Priester Ihres Vertrauens!