Beerdigung

Wenn Sie die Beerdigung eines Angehörigen oder lieben Menschen organisieren müssen, wenden Sie sich dazu an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Dieses bespricht mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten und koordiniert Trauerfeier und Beerdigung mit dem Friedhof und/oder mit uns.

Sie müssen sich nicht selbst an das Friedhofsamt wenden.

Ein Seelsorger wird sich bei Ihnen melden und einen Gesprächstermin ausmachen. Beim persönlichen Gespräch können dann Fragen zur Trauerfeier geklärt werden.

Üblich ist:

ggf. Exequien in der Kirche
Trauerfeier in der Friedhofskapelle mit Sarg bzw. Urne. Dazu gehört die persönliche Ansprache und das gemeinsame Gebet.
anschließende Beisetzung im Grab
 

Hier finden Sie umfangreiche Informationen zum Thema Abschied und Trost, bereitgestellt vom Erzbistum Köln: www.abschied-trost.de

 

Wenn Sie Fragen zur Friedhofsverwaltung haben, wenden Sie sich bitte an das Friedhofsamt.

Bestatter können dort auch ein Formular zur Anmeldung einer Beisetzung herunterladen.

 

In der Friedhofsordnung werden viele Sachverhalte festgelegt, die der Sicherheit und Ordnung auf unserem Friedhof dienen. Die Friedhofsordnung erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung. Einige Sachverhalte möchten wir hier erwähnen:

  • Grabmale sind genehmigungspflichtig. Anträge mit einer Skizze sind bei der Friedhofsverwaltung einzureichen. Der Nutzungsberechtigte ist für die Sicherheit der Steine verantwortlich.
  • Die Gräber sind während der gesamten Ruhe- /Nutzungszeit durch den Nutzungsberechtigten in einem gepflegten und ansprechenden Zustand zu halten.
  • Im Wiesenfeld gestatten wir nur in der Zeit von Allerheiligen bis Mitte Februar das Ablegen von Blumen und kleinen Gestecken auf der Grabplatte. Zur Schonung der Rasenfläche ist von größeren Schalen, Topfpflanzen und Gestecken sowie dem Aufstellen oder Befestigen von Grablaternen abzusehen. Im Frühling und Sommer behindern Blumen die gärtnerischen Arbeiten und gefährden die Mitarbeiter.
  • Nach Ablauf der Ruhe-/Nutzungszeit kann das Wahlgrab aufgegeben werden, das Reihengrab muss aufgegeben werden. Die Bepflanzung mit Wurzelwerk, der Stein mit Fundament und andere Gegenstände sind vom Nutzungsberechtigten zu entfernen.
  • Wohnungswechsel des Nutzungsberechtigten sind der Friedhofsverwaltung bekannt zu geben.
Friedhof Neviges