TAUFE

Was muss ich tun, wenn ich mein Kind taufen lassen möchte?

Melden Sie sich mindestens 8 Wochen vor dem gewünschten Tauftermin beim Pfarrbüro der Pfarrei, auf deren Gebiet Sie wohnen.

 

Taufort

Einer der Aspekte der Tauffeier ist die Aufnahme des Kindes in die Kirche. Die weltumspannende Glaubensgemeinschaft hat ein konkretes Gesicht in der Pfarrgemeinde vor Ort. Die Taufe ist ein erster Anknüpfungspunkt, um in diese konkrete Gemeinschaft hineinzuwachsen und dort eine Beheimatung für den eigenen Glauben zu finden. Daher sollte das Pfarrbüro Ihre Anlaufstelle sein, auf deren Pfarrgebiet Sie wohnen.

Eine Ausnahme bilden Familien, die offensichtlich eine andere Pfarrei zu ihrer Wahlheimat bestimmt haben, indem sie dort z.B. regelmäßig die Gottesdienste besuchen oder sich ehrenamtlich engagieren.

 

Tauftermine

In der Taufe feiern wir den Beginn des „Neuen Lebens“ als Christ. Es ist getragen von Gottvertrauen und Lebenshoffnung, denen selbst durch den Tod keine Grenze gesetzt ist. Quell dieser Zuversicht ist die Botschaft von der Auferstehung Jesu, die wir an Ostern feiern. Darum war in den ersten Jahrhunderten das Osterfest zugleich der einzige Tauftag. Erst mit der Entwicklung zu einer großen Glaubensgemeinschaft änderte sich dies aus praktischen Gründen. Doch sollte eine zeichenhafte Verbundenheit mit dem Osterfest bestehen bleiben: Der Sonntag ist der „Tag des Herrn“, an dem wir Leben, Tod und Auferstehung Christi vergegenwärtigen. Jeder Sonntag ist somit ein „kleines Ostern“. Bei unseren Taufterminen wird daher eine unmittelbare Nähe zum Sonntag beibehalten.

In der Regel können Taufen in unserer Kirche St. Mariä Empfängnis (Neviges) samstags um 11 Uhr oder 15 Uhr stattfinden. Die Kirche St. Antonius von Padua (Tönisheide) steht für gewöhnlich samstags um 11 Uhr oder 16 Uhr für Taufen zur Verfügung.

 

Taufeltern

Voraussetzung für eine Kindertaufe ist es, dass Erwachsene die Aufgabe übernehmen, das Kind im katholischen Glauben zu erziehen. Sonst müsste man mit der Taufe warten, bis das Kind religionsmündig ist und sich selber um die religiöse Bildung bemühen kann. Daher sollte mindestens ein Elternteil der katholischen Kirche angehören.

 

Taufpaten

Sie werden sich sehr genau überlegt haben, wen Sie bitten, das Patenamt zu übernehmen. Die Patin/der Pate hat ebenso wie Sie als Eltern eine hoch verantwortungsvolle Aufgabe. Sie/Er soll dem Kind den Glauben bezeugen und es in das Leben der Kirche einführen. Ob sich die Taufpatin/der Taufpate um Ihr Kind kümmert, falls Ihnen als Eltern etwas passieren sollte, steht auf einem völlig anderen Blatt.

Patin/Pate für ein Kind kann man im kirchlichen Sinne nur sein, wenn man selber Vollmitglied der katholischen Kirche ist. Das heißt:

Eine mögliche Patin/ein möglicher Pate muss getauft, gefirmt, mindestens 16 Jahre alt und nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein. Der Vorbildcharakter der Patin/des Paten verlangt außerdem, dass diejenige/derjenige durch ihre/seine Lebensführung für das Amt geeignet ist.

Von einer zukünftigen Patin/einem zukünftigen Paten benötigen wir schnellstmöglich den Patenschein. Diese Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche inkl. Angaben zur Firmung erhält die Patin/der Pate in spe bei ihrem/seinem Wohnortpfarramt.

Eltern können das Patenamt nicht übernehmen.

Sollten Sie keine Taufpatin/keinen Taufpaten finden können oder ist die vorgesehene, katholische Person noch nicht gefirmt, besprechen Sie dies bitte mit unserem Pfarrer.

 

Taufzeugen

Nichtkatholische Christinnen/Christen können nur als Taufzeugin/Taufzeuge zugelassen werden, wenn es auch eine Patin/einen Paten von katholischer Seite gibt.

Von der zukünftigen Zeugin/dem zukünftigen Zeugen benötigen wir als Taufpfarramt schnellstmöglich eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche. Dieses Dokument erhält die Zeugin/der Zeuge in spe bei dem Gemeindeamt ihres/seines Wohnortes.

 

Taufanmeldung

Für die Taufanmeldung im Pfarrbüro bringen Sie bitte die Geburtsurkunde/-bescheinigung Ihres Kindes mit. Außerdem benötigen wir die vollständigen Namen und Anschriften der Taufpatin/des Taufpaten/der Taufzeugin/des Taufzeugen. Bestenfalls legen Sie auch schon zur Anmeldung die Patenscheine/Zugehörigkeitsbescheinigungen der genannten Personen vor.

 

Taufgespräch

Vor der Taufe werden die Eltern zu einem Taufgespräch eingeladen. Die Kinder können dabei selbstverständlich mitgebracht werden. Auch interessierte Patinnen/Paten sind herzlich willkommen.

Das Gespräch dient dem Kennenlernen und bietet Raum für Fragen zur Taufe. Außerdem wird die gemeinsame Tauffeier (Auswahl von Texten, Fürbitten und Liedern) vorbereitet.

Taufe

Erstkommunionvorbereitung

Informationen 2024:

Anmeldeformular 2024:

 

Die Erstkommunion in unserer Gemeinde

 

Für wen?

Zur Erstkommunion sind die katholischen Kinder unserer Pfarrgemeinde ab dem 3. Schuljahr eingeladen (keine Kinder im 2. Schuljahr). Gerne können auch Kinder des 4. oder 5. Schuljahres an der Vorbereitung teilnehmen. Auch Kinder, die zu einer Schule in Neviges gehen oder einen Bezug zu unserer Gemeinde haben, aber nicht in unserer Gemeinde wohnen, können gerne die Vorbereitung bei uns mitmachen. Sie benötigen dazu einen Entlassschein Ihrer Kirchengemeinde (Den erhalten Sie dort im Pfarrbüro. Oft können Sie dies auch telefonisch erledigen). Auch Kinder, die nicht getauft wurden, sind willkommen: sie werden, in Abstimmung mit dem Pastoralteam, auch auf die Taufe vorbereitet werden.

Jugendliche und Erwachsene, die sich auf die Erstkommunion vorbereiten möchten, nehmen mit dem Pastoralteam Kontakt auf: sie bekommen dann eine eigene Vorbereitung.

 

Anmeldung und Organisation

In Neviges/Tönisheide beginnt die Anmeldung zur Erstkommunionvorbereitung der Kinder nach den Sommerferien.

Im Rahmen der Erstkommunionvorbereitung werden die Kinder auf das Sakrament der Versöhnung (Bußsakrament) und der Eucharistie (Kommunion) in Gruppen mit (im Idealfall) sechs Kindern vorbereitet. Dafür suchen wir jedes Jahr Eltern, die  bereit sind, zu zweit eine Gruppe als „Katecheten“ zu begleiten und vorzubereiten. Es gibt auch Treffen mit allen Kindern zusammen in der großen Gruppe mit dem Erstkommunionteam und den Katecheten.

Die Aktivitäten beginnen etwa 2 Wochen nach den Anmeldungen. Die Feier der Erstkommunion ist in der Regel nach Ostern.

 

Rolle der Eltern

Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind bei uns zur Erstkommunion geht, dann erwarten wir die Unterstützung der Eltern: Übernahme von Kommuniongruppen, Begleitung zu den Sonntagsmessen, Teilnahme der Kinder an den Gruppenstunden und Veranstaltungen der Großgruppe, Teilnahme an den Elternabenden, positive Unterstützung bei den Vorbereitungen auf die beiden Sakramente.

 

Kosten

Für die Kosten der Vorbereitungen erheben wir einen Beitrag. Sollte sich eine Familie diese Kosten nicht leisten können, bitten wir um vertrauliche Rückmeldung. 

 

Termine und weitere Infos

Die genauen Termine für die Vorbereitung und weitere Informationen bekommen die Eltern auf dieser Webseite und bei der Anmeldung. Bei Fragen melden Sie sich bitte im Pfarrbüro!

Das Pastoralteam und das Erstkommunionteam freuen sich mit Ihnen und mit Ihrem Kind auf das gemeinsame Gehen mit Jesus Christus, „der Weg, die Wahrheit und das Leben“.

Erstkommunion

Firmung

Zusammen mit der Taufe und der Eucharistie bildet das Sakrament der Firmung die Sakramente der christlichen Initiation; deshalb sind Taufe und Erstkommunion auch Grundvoraussetzung zum Empfang der Firmung.

Durch den Empfang des Sakramentes werden die Getauften vollkommener der Kirche verbunden und mit der Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet. Die Firmung spendet bei uns der zuständige Weihbischof; das ist z.Zt. Dr. Dominikus Schwaderlapp. In unserer Pfarrei werden in der Regel die Firmanden angeschrieben.

Üblicherweise erfolgt die Firmung ungefähr mit 16 Jahren. Doch auch Erwachsene sind herzlich willkommen, ihre Firmung nachzuholen. Bitte informieren Sie sich im Pfarrbüro: pfarramt@neviges.de.

Die Firmung wird 2023 in der zweiten Oktoberhälfte Weihbischof Schwaderlapp spenden. Ein genauer Termin folgt im Frühjahr. Die Firmvorbereitung beginnt im Januar 2023.

Informationen und Anmeldung hier.

Mehr zum Ablauf der Firmvorbereitung in Neviges erfahren Sie hier.

 

Firmung für Erwachsene 2023

Während sich die 16-jährigen ein Jahr lang auf ihre Firmung vorbereiten, schlagen wir den Erwachsenen, die gefirmt werden wollen, ein schnelles Programm in einem Monat vor. 

Es besteht aus:

  • Do. 31.8.23, 20h-21h30: Kennenlernen im Kloster (Eingang Innenhof)
  • Do., 28.9.23, 20h-21h30: 1. Katechese-Abend im Kloster
  • Do., 19.10.23, 20h-21h30: 2. Katechese-Abend im Kloster
  • Do., 26.10.23, 20h-21h30: 3. Katechese-Abend im Kloster
  • So., 29.10.23, 11h30: Firmung durch einen Bischof bei der Messe im Mariendom
  • Do., 2.11.23, 20h-21h30: geselliges Treffen nach der Firmung im Kloster 

Informationen und Anmeldung hier.

Für weitere Informationen melden Sie sich bitte bei Abbé Phil: phil.schulze-dieckhoff@erzbistum-koeln.de 

Firmung

Trauung

Sie möchten sich das Sakrament der Ehe spenden. Das ist schön.

Die Eheschließung bedarf in der römisch-katholischen Kirche einer gewissen Form: Der Ehebund, den ein Mann und eine Frau in freier Entscheidung miteinander eingehen, besteht wesentlich in der ausschließlichen und unauflöslichen Lebensgemeinschaft bis zum Tod und ist auf das Wohl der Gatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet.

Doch wenn Sie bereits in einer anderen Rechtsform verheiratet waren und diese Ehe geschieden wurde, wenn ein Partner nicht römisch-katholisch ist, wenn Sie noch andere Fragen haben, melden Sie sich bitte bei einem Seelsorger.

 

Trauung von Paaren, wenn mindestens einer Mitglied unserer Pfarrei ist:

In der Regel können Trauungen in unserer Kirche St. Mariä Empfängnis (Neviges) samstags um 11 Uhr oder 15 Uhr stattfinden.

Melden Sie sich wegen des genauen Termins baldmöglichst persönlich zu den Bürozeiten im Pfarrbüro Neviges bzw. im Kontaktbüro auf Tönisheide; eine Terminzusage erfolgt aus versicherungstechnischen Gründen erst, wenn alle kirchenrechtlichen Fragen geklärt sind.

Beachten Sie bitte zudem folgende Voraussetzungen:

Der zuständige Seelsorger  wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um mit Ihnen das Ehevorbereitungsprotokoll auszufüllen und erste Überlegungen für die Gestaltung der Feier mit Ihnen zu besprechen.
Wir benötigen bei Katholiken einen Auszug aus dem Taufregister der Pfarrei, in der Sie getauft worden sind. Bei evangelischen Christen benötigen wir eine Bescheinigung der Kirchenmitgliedschaft und der Taufe, die sie auf ihrem Gemeindeamt erhalten. Für beide Bescheinigungen gilt, dass sie nicht älter als sechs Monate vor dem Traugesprächstermin sein dürfen.
Ihre Fragen zum Blumenschmuck klären Sie bitte mit unserer Küsterin.
Für die musikalische Gestaltung nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Kirchenmusikerin Frau Klose auf.

Trauung

Beicht- und Gesprächsmöglichkeit

Zu folgenden Zeiten besteht in der Unterkirche des Mariendoms eine Beicht-und Gesprächsmöglichkeit mit einem Seelsorger im gekennzeichneten Beichtraum.

Mittwoch bis Freitag 15 bis 16.30 Uhr, Samstag 10.30 bis 12 Uhr

Unterkirche

Beerdigung

Wenn Sie die Beerdigung eines Angehörigen oder lieben Menschen organisieren müssen, wenden Sie sich dazu an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Dieses bespricht mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten und koordiniert Trauerfeier und Beerdigung mit dem Friedhof und/oder mit uns.

Sie müssen sich nicht selbst an das Friedhofsamt wenden.

Ein Seelsorger wird sich bei Ihnen melden und einen Gesprächstermin ausmachen. Beim persönlichen Gespräch können dann Fragen zur Trauerfeier geklärt werden.

Üblich ist:

ggf. Exequien in der Kirche
Trauerfeier in der Friedhofskapelle mit Sarg bzw. Urne. Dazu gehört die persönliche Ansprache und das gemeinsame Gebet.
anschließende Beisetzung im Grab
 

Hier finden Sie umfangreiche Informationen zum Thema Abschied und Trost, bereitgestellt vom Erzbistum Köln: www.abschied-trost.de

 

Wenn Sie Fragen zur Friedhofsverwaltung haben, wenden Sie sich bitte an das Friedhofsamt.

Bestatter können dort auch ein Formular zur Anmeldung einer Beisetzung herunterladen.

Friedhof Neviges

Hauskommunion/Krankenkommunion

Sie sind nicht mehr mobil und können zur sonntäglichen Messe nicht in die Kirche kommen, freuen sich aber, wenn ein Seelsorger sie besucht, damit sie den Leib Christi empfangen können, so melden sie sich bei uns und wir machen einen Termin aus.

Hauskommunion

Krankensalbung

Dieses Sakrament wird oft vergessen. In Filmen oder Büchern wird oft noch von der „Letzten Ölung“ gesprochen und an den Tod gedacht.

Die Krankensalbung soll eine Stärkung für Menschen in „Krankheit und Bedrängnis“ sein. So heißt es auch im Weihegebet für das Öl der Krankensalbung. Krankheit und Bedrängnis ist ein weites Feld. Darum laden wir als Kirchengemeinde immer am Samstag vor Palmsonntag zur hl. Messe mit Krankensalbung um 11.00 Uhr in die Pfarrkirche Neviges ein.

Bei der Krankensalbung werden Stirn und Hände mit dem Öl gesalbt, es werden verschiedene Gebete gesprochen und daran erinnert, dass Jesus sich den Kranken und Bedrängten zugewendet hat. Viele Kranke und Angehörige haben die Erfahrung gemacht, dass sie durch dieses Sakrament gestärkt werden. Einigen, die schwer krank sind, fällt es oft leichter, danach loszulassen und zu sterben. In diesem Sakrament wird deutlich, dass Gott gerade in Grenzsituationen bei uns Menschen sein will.

Kranken Gemeindemitgliedern spenden wir dieses Sakrament gerne auch zuhause. Dafür brauchen wir natürlich eine Einladung. Bitte wenden Sie sich direkt an einen unserer Seelsorger. Sollte keiner erreichbar sein, dann rufen Sie bitte den Seelsorge-Notruf der Gemeinden in Velbert an: 0176  23164075

Priesterweihe

Auch die Priesterweihe ist ein Sakrament. In den vergangenen Jahren gab es in Deutschland immer weniger Männer, die bereit waren, Priester zu werden. Aus unserer Gemeinde sind in den vergangenen Jahren drei Männer zu Priestern geweiht worden:

2003 Daniel Schilling (Kreisdechant des Kreisdekanates Mettmann, Pfarrer in Ratingen)

2011 Fabian Tilling (Subregens des Priesterseminars in Münster)

2013 Matthias Peus (Kaplan in Zülpich)

 

Um Priester zu werden, muss man katholische Theologie studieren oder den Weg über das Studienhaus St. Lambert | Lantershofen wählen.

Priester übernehmen wichtige Aufgaben und dürfen Menschen in besonderen Situationen begleiten. Darum müssen Männer, die Priester werden wollen, auch besonders geeignet sein.

Männer aus unserer Gemeinde, die sich für diesen Weg interessieren, wenden sich bitte an einen Seelsorger ihres Vertrauens. Genauere Auskünfte gibt es auch beim Erzbistum Köln (http://www.erzbistum-koeln.de/erzbistum/priesterausbildung/die_berufung/andere_berufe/).

Priesterweihe

Wiedereintritt, Konversion

Wiedereintritt / Übertritt (Konversion) in die katholische Kirche

Es kann sein, dass Menschen, die irgendwann aus der katholischen Kirche ausgetreten sind, oder Menschen, die einer nichtkatholischen Kirche angehört haben, ganz bewußt entscheiden, sich in der Gemeinde katholischer Christen zu beheimaten. Das macht einen Weg der Glaubenserneuerung nötig, zu dem auch formal rechtliche Schritte gehören.

In NRW muss der Austritt aus der Kirche persönlich beim Amtsgericht des Wohnortes oder vor einem Notar erklärt werden. Dies geht ganz schnell. Einige treten aus, weil sie die Kirchensteuer sparen wollen, andere, weil sie sich über den Pfarrer vor Ort, über den Papst oder „die Kirche“ allgemein ärgern.

Es ist auch möglich, (wieder) in die katholische Kirche einzutreten. Gründe dafür können sein, dass man merkt, der Austritt fühlt sich falsch an, man möchte heiraten oder die Gründe für den Austritt liegen nicht mehr vor. Wenn man in die Kirche wieder eintreten möchte, dann kann man sich an seine Kirchengemeinde wenden oder an die Gemeinde, zu der man Kontakt hat. Oder man kann sich an die FIDES in Wuppertal oder Düsseldorf wenden, um dort den Wiedereintritt vorzubereiten.

Zum Wiedereintritt gehört mindestens ein Gespräch mit einem Priester. In diesem Gespräch werden die Gründe für den Austritt und für den Wiedereintritt besprochen. Anschließend schickt der Priester das entsprechende Formular an die Stelle für das Kirchenrecht im Generalvikariat in Köln. Wenn von dort die Wiederaufnahme bestätigt wird, dann findet eine kleine liturgische Feier zur Wiederaufnahme statt. Sollte zur Aufnahme z.B. auch die Firmung gehören, dann ist eine Vorbereitung darauf angebracht. Ein solcher Weg wird bei uns individuell besprochen.

Gerne stehen die Seelsorger der Pfarrgemeinde dabei als Begleiter zur Verfügung.

Wenn Sie an einer Wiederaufnahme oder Konversion interessiert sind, dann wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro oder an einen Priester Ihres Vertrauens!